Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Vertragspartner oder dessen Erziehungsberechtigte bestätigen, dass zurzeit keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, die der Teilnahme entgegenstehen.

Als Mitglied von ZE3 CrossFit erkennst du die ausgehängte Haus- und Benutzungsordnung durch die Mitgliedschaft ausdrücklich an.

Grundsätzlich ist den Anweisungen des Trainers bzw. Personals Folge zu leisten.

Bei wiederholten oder einmaligen groben Verstößen gegen die Hausordnung bzw. Anweisungen sind wir berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen. Dieses entbindet nicht automatisch von der Beitragszahlung.

Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlichen verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Einrichtung mitzubringen bzw. zu benutzen. Außerdem ist es verboten, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise Anderen zugänglich zu machen. ZE3 CrossFit ist bei Verstoß zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Der sich für die restliche Vertragsdauer ergebende Mitgliedsbeitrag ist zur sofortigen Zahlung fällig. Mit einer strafrechtlichen Anzeige ist zu rechnen.

ZE3 CrossFit behält sich das Recht vor, Kurszeiten jederzeit ersatzlos zu streichen. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Vergütung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.

Im sog. „Open Gym“ findet kein angeleitetes oder beaufsichtigtes Training statt, es wird lediglich die Nutzung der Fläche und Geräte in der CrossFit Box Backnang ermöglicht. Die Nutzung ist vorher vom Headcoach zu genehmigen. Der Kauf der unlimited Mitgliedschaft bedeutet KEINE automatische Erlaubnis zur Nutzung des Open Gym.

Der Standort kann bei Bedarf jederzeit verlegt werden.

Die Anzahl der Kurs sowie die Art und Zusammensetzung dieser (Dauer, Umfang, Inhalt, Anzahl, Uhrzeit, Wochentage, Vorraussetzungen) sind jeder Zeit durch die ZE3 CrossFit veränderbar.

Gesundheitserklärung
Das Mitglied erklärt die Gesundheitsfragen (Anamnese und Kontraindikation) wahrheitsgetreu beantwortet zu haben.
Die Anamnese und der Gesundheitsfragebogen (Kontraindikation) sind wesentliche Bestandteile der Mitgliedschaftsvereinbarung.

Trainingszeiten
Das Mitglied ist verpflichtet die vereinbarten Trainingseinheiten wöchentlich mit dem Studio zu terminieren. Das Training findet
ausschließlich nach Terminvereinbarung statt. Um einen ordnungsgemäßen Trainingsbetrieb sicher zu stellen ist es unbedingt notwendig pünktlich mit dem jeweiligen Training zu beginnen. Bei einer Verspätung, die das Mitglied zu vertreten hat, kann das Training nicht wahrgenommen werden. In diesen Fällen ist der vertraglich vereinbarte Beitrag zu zahlen und es erfolgt kein Ersatztermin.

Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Nachholtermin, wenn es die vereinbarten Trainingseinheiten nicht terminiert oder wahrnimmt.

Die vertraglich vereinbarten Trainingseinheiten können nicht auf eine andere Person übertragen werden.

Laufzeiten

Jede Mitgliedschaft, egal welcher Tarif, hat eine Laufzeit von 1/3/6/12/24 Monaten.

Die Mitgliedschaft ist spätestens 12 Wochen vor Ablauf der Erst- und Folgelaufzeit schriftlich bei ZE3 CrossFit zu kündigen. Verträge mit nur einem Monat Laufzeit sind jeder Zeit kündbar. Verträge mit 3 Monaten Laufzeit sind 6 Wochen vor Ablauf der Laufzeit kündbar. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um 3 Monate und ist dann immer 6 Wochen vor Ablauf der Verlängerung schriftlich kündbar. Der Mitgliedsbeitrag wird entsprechend auf den derzeitigen 3 Monatstarif angepasst.  Ausgenommen ist die Zehnerkarte. Diese ist zwei Monate gültig und endet dann von selbst ohne Verlängerung. Kündigungen mündlich, per Fax oder E-Mail gelten als nicht erfolgt. Die Zahlungskonditionen bleiben bestehen, es sei denn, das Mitglied hat zur vorherigen Laufzeit einen Rabatt auf den Monatsbeitrag erhalten. In diesem Fall tritt in der Folgelaufzeit der aktuell geltende Mitgliedsbeitrag in Kraft. Jegliche Produkte die online gebucht werden gelten als Mitgliedschaft. Durch die Buchung online, erkennt das Mitglied die AGB automatisch an. Durch eine Verlängerung des Vertrages, die automatisch geschieht, erkennt das Mitglied alle aktuell geltenden Rechte und Pflichten an, auch ohne erneutes Aufsetzen eines Schriftstückes. Die ZE3 CrossFit -hat die selben Kündigungsrechte und kann den gekündigten Vertrag in voller Höhe sofort in Rechnung stellen.

Sollte das Mitglied an der Teilnahme der vereinbarten Trainingstermine verhindert sein, so hat es dies unverzüglich spätestens 24 Stunden vor dem Trainingsbeginn dem Studio mitzuteilen. Andernfalls ist der vertraglich vereinbarte Beitrag zu zahlen und es erfolgt kein Ersatztermin.

Die Pflicht zur Zahlung der Beiträge bleibt auch dann bestehen, wenn das Mitglied die Leistungen urlaubs-, verletzungs- oder krankheitsbedingt nicht in Anspruch nimmt. Das Mitglied kann nur bis zu maximal 4 Wochen Urlaub pro Jahr nehmen. Der entsprechende Betrag wird dem Mitglied gutgeschrieben. Diese muss 2 Wochen vorher angekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich dadurch um den beanspruchten Urlaubszeitraum.

Bei krankheitsbedingten oder verletzungsbedingten Verhinderungen des Mitglieds ab einer Dauer von 6 Wochen, einer Schwangerschaft oder vergleichbaren Verhinderungsgründen, die durch Vorlage eines ärztlichen Attest bzw. eines Schwangerschaftsnachweises belegt werden muss, kann die Vereinbarung für einen, im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Aussetzungszeiträume. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Bei Aussetzungszeiten fällt eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro an.

Befindet sich das Mitglied mit mindestens vier wöchentlichen Beiträgen im Verzug, kann das Studio Verzugszinsen in Höhe von 5% zzgl. Basiszinssatz (>0) erheben.

Wenn sich ein Mitglied nach einer erfolgten Kündigung erneut anmeldet, wird eine Verwaltungspauschale von 50 Euro fällig.

Betriebsferien
In den Sommer-und Weihnachtsferien bleiben die Studios wie folgt geschlossen.

Sommerurlaub: Geschlossen bis zu 4 Wochen (variabel).
Winterurlaub: Geschlossen vom 24.Dezember bis 06. Januar.

Die Trainingseinheiten, die durch die Betriebsferien ausgesetzt werden können  vor- oder nachgeholt werden.  Die monatliche Trainingsgebühr wird ununterbrochen abgebucht.

Einzugsermächtigung/Zahlung Dauerauftrag/Beiträge

Die Beiträge der Trainingseinheiten und des Starterpakets werden mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Das Mitglied verpflichtet sich die fälligen Beiträge per Kreditkarte oder Lastschrift zu entrichten. Die nötigen Informationen hierzu erhält das Mitglied bei Vertragsabschluss. Die Beiträge werden im Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung erhoben, sofern das Mitglied keine Kreditkartendaten hinterlegt hat. Gebuchte Zusatzleistungen (POS Produkte) werden ab einem Sammelbetrag von über 3,00€, spätestens jedoch am Jahresende, per Lastschrift eingezogen. Zusätzlich wird eine Wasserpauschale plus Abnutzungspauschale in Höhe von 12€ pro Quartal fällig (gültig ab 01.01.2022). Beiträge sowie Pauschalen werden regelmäßig (mind. 1 mal alle 12 Monate) angepasst. Verträge mit 24 Monaten Laufzeit sind hiervon ausgenommen.

Der Monatsbeitrag wird am 1. Werktag eines jeden Monats im Voraus fällig. Das Mitglied ermächtigt mit seiner Unterschrift, oder dem Onlinekauf, den Mitgliedsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Im Falle einer Rücklastschrift bei der Abbuchung eines von ZE3 CrossFit eingezogenen Beitrags gehen die anfallenden Bankgebühren und eine Verwaltungskostenpauschale von je 5€ zu Lasten des Mitglieds. Diese sowie der ausstehende Monatsbeitrag sind sofort fällig und zahlbar. Gerät das Mitglied mit einem Monatsbeitrag trotz Mahnung in Verzug, wird der komplette Beitrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zuzüglich aller angefallenen Gebühren – plus 5€ Mahngebühren – sofort zur Zahlung fällig. Auch für diesen Fall hat die ZE3 CrossFit die Möglichkeit, die Mitgliedschaft zu kündigen.

Bei ausbleibender Zahlung wird das Mitglied gesperrt. Die Wiederaufnahme des Trainings ist erst wieder nach Begleichung aller Außenstände möglich.

Eine fristlose Kündigung durch das Mitglied ist nur bei wichtigem Grund, also durch die grobe Vetragsverletzung möglich.

Eine Kündigung mündlich, per Fax oder Email ist nicht möglich. Kündigungen sind nur schriftlich möglich an folgenden Adresse:
ZE3 Cross-Fit
Wilhelmstraße 46
71522 Backnang

Haftung
Das Mitglied haftet für selbst verschuldete Unfälle sowie für verursachte Sach- und Vermögensschäden.

Wir haften nicht für Gesundheitsschäden, die Mitglieder auf Grund der Teilnahme an den angebotenen Kursen erleiden ebenso für selbst verschuldete Unfälle. Tests (Übungseinheiten zur Leistungsermittlung) werden auf eigene Gefahr hin durchgeführt. Das Training erfolgt nach dem CrossFit-Konzept. Es wird in Gruppen und in Anwesenheit eines Trainers trainiert. Eine Nutzung der Räumlichkeiten und/oder Geräte (Hantel, Kettlebells, Medizinbälle, etc.) bzw. Einrichtungen für andere Trainingsmethoden ist nur mit vorheriger Zustimmung der ZE3 CrossFit möglich.

Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände insbesondere Wertgegenstände und Geld übernehmen wir keine Haftung.

Alle Trainingsutensilien und Räumlichkeiten sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.

Schlussbestimmung
Mündliche Nebenabreden bestehen zwischen den Vertragspartnern nicht. Ergänzungen der Mitgliedschaftsvereinbarung besitzen nur dann Gültigkeit, wenn sie durch schriftliche Vereinbarung zum Bestandteil dieser Vereinbarung gemacht wurden.

Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der Vereinbarung im übrigen nicht.

Dieser Vertrag, sowie online gebuchte Verträge sind sofort und ohne die Unterschrift eines Vertreters der Stätte gültig.

Bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes durch den Gesetzgeber ändert sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.

Ist ein Mitglied von ZE3 CrossFit bei Abschluss des Mitgliedsvertrages minderjährig, ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. In diesem Fall übernimmt der Erziehungsberechtigte zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen die gesamtschuldnerische Haftung für alle aus dem genehmigten Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten. Diese Haftung bleibt für die gesamte Laufzeit des Vertrages bestehen.

Der On Boarding-Kurs ist Pflicht für alle Neukunden, welche bisher kein Mitglied von ZE3 CrossFit waren, auch wenn sie zuvor Mitglied einer anderen CrossFit-Affiliate waren!

Jedes Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass alle das Mitglied betreffende Daten aus der Geschäftsverbindung EDV-unterstützt verarbeitet werden und zu internen, werblichen Zwecken (Telefonie, Aussendungen, E-Mail, Newsletter, usw.) von ZE3 CrossFit verwendet werden.

Weiteres erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, aufgenommenes Bildmaterial (Fotos, Videos) zu Promotionszwecken freizugeben.

Gerichtsstand ist Stuttgart

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform und gelten ansonsten als nicht getroffen.